Kunst kann prinzipiell in jeder Form Abiturprüfungsfach sein, schriftlich (im LK obligatorisch), mündlich, als fünftes Prüfungsfach auch in Form einer Präsentation, einer Jahresarbeit oder einer besonderen Lernleistung (z.B. in Form eines Wettbewerbbeitrages).
Außer in der mündlichen Prüfung sind hierbei jeweils neben rein theoretischen Prüfungsaufgaben auch Prüfungen mit praktischem Anteil oder auch mit praktischem Schwerpunkt möglich.
Bei der schriftlichen Abiturprüfung kann sich „der Prüfling“ aus drei Aufgaben eine auswählen.