Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
anbei sende ich die aktuellen Informationen zur Situation und Weiterarbeit in den Schulen:
Für die Schulen, an denen weiterhin Präsenzunterricht in allen Schulformen und Jahrgangsstufen stattfindet, bedeutet dies Folgendes:
- Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021 auch am Sitzplatz, so wie dies auch in Hochschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen, Übernachtungsbetrieben, bei Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden Arbeitsplatzsituationen vorgeschrieben ist.
- Für die Testpflicht von Schülerinnen und Schülern, die weder geimpft noch genesen sind, ergeben sich keine Änderungen. Diese müssen auch weiterhin für die Teilnahme am Präsenzunterricht dreimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen (Ausnahme: 14 Tage tägliche Testpflicht nach Auftreten eines Coronafalls in der Klasse oder Lerngruppe). Die Ihnen bekannten Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten weiterhin. Rechtzeitig zum 2. Schulhalbjahr erhalten alle Schulen eine Neuauflage des Testhefts.
Über Veranstaltungen in den Schulen informieren die Kolleginnen und Kollegen im Bedarfsfall gesondert.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Hahn
Schulleiter